Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der betreuenden Hebamme und/oder der kursgebenden Hebamme und der Schwangeren/Wöchnerin bzw. Kursteilnehmerin.
Die Hebamme erbringt die allgemeinen Hebammenleistungen für Schwangerschaft, Wochenbett, Stillzeit, Kurse und Beratungen. Darüber hinaus erbringt sie bei gesonderter Vereinbarung zusätzliche Eigenleistungen, zu deren Vergütung Sie als Auftraggeberin verpflichtet sind.
Gesetzlich Versicherte
Die Vergütung der Hebammenleistungen ist für gesetzlich Versicherte im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V vom 01.08.2007 geregelt.
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Um welche Leistungen und Leistungsumfang, es sich genau handelt, können Sie im o.g. Vertrag einsehen.
Privat Versicherte
Als privat Versicherte erhalten Sie eine Rechnung entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung NRW. Die Erstattung der Hebammengebühren im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses hängt von den Einzelheiten des jeweils geschlossenen Vertrages ab. Welche Hebammenleistungen im jeweiligen Vertrag Ihrer Privatkasse enthalten sind, klären Sie dies bitte zu Beginn der Betreuung mit Ihrer Privatversicherung.
Selbstzahler, private Rechnungsstellung
Sofern bei Ihnen kein Krankenversicherungsschutz besteht oder Sie Eigenleistungen (Ziffer 5) in Anspruch nehmen, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines Kostenträgers (z.B. Krankenkasse etc.)
4.Kurse
Die Anmeldung erfolgt über sternschnuppe.hebamio.de oder ggf. mündlich bei der betreuenden Hebamme und ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" (AGB) zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, sowie wichtigen von uns nicht zu vertretenden Gründen, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen, zu verschieben oder Termine zu ändern.
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin TN selber entrichtet werden (nach priv. Gebührenordnung NRW). Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge ist nicht möglich. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich, gelten die Bedingungen für privat versicherte TN.
Nach Buchung kann bis zu 2 Wochen vor Beginn des Kurses persönlich, telefonisch oder schriftlich ohne anfallende Kosten storniert werden. Bis 1 Woche vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kursgebühren. Danach ist die gesamte Kursgebühr fällig.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine TN während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
5 .Quittierungspflicht
Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe (§134a SGB V) zum 01.08.2007 sind Hebammen, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, verpflichtet die erbrachten Leistungen von Ihnen als Versicherter mittels Unterschrift / App bestätigen zu lassen. Ihre Unterschrift ist Vorrausetzung damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Es ist daher erforderlich, dass Sie alle von der Hebamme erbrachten Leistungen einzeln quittieren.
Neben den durch Ihre gesetzliche oder private Versicherung abgedeckten Leistungen gibt es auch solche Leisten, die Sie nach Ihrer freiwilligen Entscheidung auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen können. Es handelt sich um Leistungen, welche die Hebamme Ihnen als Eigenleistungen anbietet.
Dabei handelt es sich um solche Leistungen, die entweder im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe überhaupt nicht geregelt sind (beispielsweise naturheilkundliche Methoden und alle Leistungen der Frauengesundheitsberatung), oder deren Kostenübernahme durch die Krankenkasse kontingentiert ist (beispielsweise nur in einer bestimmten Anzahl, für eine bestimmte Dauer übernommen werden oder eine Begrenzung, wie bei der Wegegeldabrechnung stattfindet)
Wenn Sie kontingentierte Leistungen der Hebammenhilfe beauftragen, werden Ihnen diese nach /bei Erbringung privat in Rechnung gestellt. Manche Krankenkassen erstatten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung diese Kosten, ggf. auch nur anteilig, weshalb Ihnen empfohlen wird, sich vor der Leistungserbringung schriftlich zu erkundigen/ bestätigen zu lassen.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann es bei Terminen zu Verschiebungen oder Ausfällen kommen. Sollte dies der Fall sein, wird die Hebamme Sie so schnell wie möglich informieren und Ersatztermine anbieten.
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin privat in Rechnung. Dies greift auch schon bei einem Termin zum Vorgespräch/ Kennenlernen.
b.) Änderungen Versichertenverhältnis und von persönlichen Daten
Ändern sich im Laufe der Betreuung ihr Versicherungsverhältnis oder Ihre persönlichen Daten, wie Familienname, Adresse, Telefonnummer ist dies umgehend mitzuteilen.
Ein Umzug kann dazu führen, dass die Hebamme die aufsuchende Wochenbettbetreuung aufgrund zu großer Entfernung nicht durchführen kann. Die Betreute muss sich in diesem Falle selber um eine neue Hebamme kümmern.
c.) Schweigepflicht
Hebammen unterliegen der Schweigepflicht. Sämtliche im Rahmen der Berufsausübung erlangten Mitteilungen, Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde werden absolut vertraulich behandelt.
Mit Unterschrift des Behandlungsvertrages werden die Hebammen der Hebammenpraxis Sternschnuppe:
Insa Wirges, Sandra Halang, Ines Weigel, ggf. Studentin untereinander von der Schweigepflicht befreit.
Dieser Regelung kann jederzeit von der Leistungsempfängerin wiedersprochen werden.
Eine Haftung der Hebamme ist ausgeschlossen, soweit Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder ein Personenschaden vorliegt. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine weitere Berufsgruppe hinzugezogen wird, entsteht zu dieser ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Hebamme und die Hebammenpraxis Sternschnuppe übernehmen keinerlei Haftung für die Garderobe und abgelegte Gegenstände in ihren Praxisräumen.